Aktenzeichen III ZR 73/12

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RCNQ325YEEXMPP9KTA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.12.2013

Erlaubnispflichtige Anlagevermittlung: Vorbereitung und Abwicklung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten; Darlegungslast des Anlagevermittlers bezüglich seiner erlaubnisfreien Tätigkeit

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