Aktenzeichen B 4 E 16.467

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RCNQ2ZV4BQR2LLTXBR

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 23.08.2016

Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht aufgrund unerlaubter Einreise trotz aufschiebender Wirkung der Klage gegen die Ausweisung

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