Aktenzeichen AN 5 S 15.00126

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RCN:
RCNPYJ8BAV773F98QR

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VG Ansbach: Entscheidung vom 25.06.2015

erkennungsdienstliche Behandlung, Graffiti, Ultra-Szene, Landfriedensbruch, Verdacht, Polizeirecht, Fangruppierung, Gewalttäter, Gefährder, Ultragruppierung, Gewaltbereitschaft, Prävention, Ermessen, Wiederholungsgefahr, einstweiliger Rechtsschutz, Eilbedürftigkeit, Restverdacht, PAG, Tatverdacht

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