Aktenzeichen 2 BvR 1236/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110201.2bvr123610
RCN:
RCNPYESKMUH5B6M7ZM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.02.2011

Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB erfolgte

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