Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem §§ 120 Abs 1 S 2 StVollzG, 33a StPO im fachgerichtlichen Verfahren
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