Aktenzeichen 3 StR 431/10

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RCNPXNPMGABNH73TMV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.11.2010

Bemessung einer Jugendstrafe: Fehlerhafte Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen in dem vom Revisionsgericht aufgehobenen früheren Strafausspruch

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