Aktenzeichen VI ZR 415/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:241120UVIZR415.19.0
RCN:
RCNPWSAAQS9NEQWRHP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.11.2020

Arzt- und Krankenhaushaftung bei Behandlungsfehler: Beachtlichkeit des Bestreitens der Behandlungsseite; sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei vom Patienten behaupteten Hygieneverstößen

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