Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) und Schutzwürdigkeit des Interesses an nachträglicher Überprüfung eines Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 GG; hier durch Vorführbefehl gem § 230 Abs 2 StPO) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
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