Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der Kernspintomographie-Vereinbarung nicht zu beanstanden - zudem vertretbares Absehen von EuGH-Vorlage (Art 234 Abs 3 EG) bei Unvollständigkeit der Rspr - Kernspintomographie-Vereinbarung verletzt nicht gemeinschaftsrechtliches Kartellverbot
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