Aktenzeichen 5 StR 570/10

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RCNPWAKXSHZM2U3LY9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.03.2011

Mittäterschaft: Konkludente Vereinbarung der gemeinsamen Tatbegehung bei einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Maschinenpistole

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