Aktenzeichen 2 B 121/09

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RCNPVLF5UZCVELBB2F

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 05.07.2010

Disziplinarrecht: Schweres Dienstvergehen im Sinne des § 13 Abs. 2 BDG; endgültiger Vertrauensverlust

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