Aktenzeichen AN 2 K 18.01390, AN 2 K 18.01398

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPVJUNA7JQXH5LG6

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VG Ansbach: Urteil vom 09.12.2019

Keine Anspruch auf Beförderungskostenübernahme

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