Aktenzeichen 2 StR 154/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:020816B2STR154.16.0
RCN:
RCNPUYEG5H5MQQNWLF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.08.2016

Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug: Täuschungsbedingte Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons

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