Aktenzeichen III R 59/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:U.170823.IIIR59.20.0
RCN:
RCNPU2NEHTBVRM2LHT

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.08.2023

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

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