Aktenzeichen XI B 34/09

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RCNPT3Y4SMCBT452GU

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 01.03.2010

Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

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