Aktenzeichen IX ZR 198/09

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RCN:
RCNPT299NE3DDHXAAB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.07.2010

Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer Besprechung mit dem Gegenanwalt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des erteilten Klageauftrages

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