Aktenzeichen 20 NE 21.925

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VGH München: Entscheidung vom 18.04.2021

Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Einstweilige Anordnung, Einstweilige Rechtsschutzverfahren, Folgenabwägung, Änderungsverordnung, Summarische Prüfung, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Offene Erfolgsaussichten, Prüfung der Erfolgsaussicht, Betriebsschließungen, Ermächtigungsgrundlage, Normenkontrollverfahren, Kostenentscheidung, Ladengeschäft, Festsetzung des Gegenstandswertes, Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Prüfungsmaßstab, Außerkrafttreten, Antragstellers

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