(Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - Leistungsbegrenzung bei unter Jobsharingbedingungen angestelltem Arzt in einem unterversorgten Gebiet - Bezugnahme auf das gesamte Leistungsvolumen des MVZ - Umsatzbeschränkung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 SGB 5 stellt keine Einschränkung von Beschäftigungsmöglichkeiten dar - Verfassungsmäßigkeit)
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