Aktenzeichen 3 StR 224/15

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RCN:
RCNPRLNNWHR5LS49J8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.08.2015

Revision in Strafsachen: Vortrag neuer strafzumessungsrelevanter Tatsachen durch den Beschwerdeführer; Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht

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