Aktenzeichen B 2 U 3/21 R

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPQUZEH4QENZ2UH7

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Bundessozialgericht: Urteil vom 30.03.2023

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - 16 jähriger Gymnasialschüler - Unterbrechung des versicherten Schulwegs - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - alterstypische Selbstüberschätzung - gruppendynamischer Prozess - spielerische Betätigung - vernunftwidriges Verhalten - selbstgeschaffene Gefahr - Unfallkausalität - Schutzbedürftigkeit - Werteentscheidung - Schutzzweck der Norm - Öffnen der Bahntür während der Fahrt - Besteigen der Lok

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