Aktenzeichen AN 3 S 22.01039

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RCNPQQXZ8RN6FLTLYS

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VG Ansbach: Entscheidung vom 03.05.2022

Pferdehaltung im Innenbereich, Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Wohnbebauung, Schädlichkeit von Lärm- und Geruchsimmissionen (verneint)

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