(Soziales Entschädigungsrecht - Kinderzuschlag nach § 33b BVG - Außerstande-Sein zum Selbstunterhalt spätestens bei Vollendung des 27. Lebensjahrs - keine zwingende Vermutung bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H - Verneinung bei erfolgreicher Ausbildung und jahrelanger Erwerbstätigkeit - Unterschied zum steuerrechtlichen Kindergeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz)
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