Aktenzeichen 92 O 6/22

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RCN:
RCNPQLWBQHDUNBX6GL

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LG Augsburg: Urteil vom 01.07.2022

Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Unfall, Software, Bescheid, Sittenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit, Mangel, Zulassung, Vergleich, Berichterstattung, Schaden, Betriebserlaubnis, Kenntnis, billigend in Kauf

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