Aktenzeichen 7 U 197/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPQ3MUTMWS4BX5SE

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OLG München: Urteil vom 15.11.2023

Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Differenzschaden, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Restwert, Klagepartei, Unzulässigkeit, Vorteilsausgleichung, Nutzungsentschädigung, Rechtshängigkeit, Gesetzesverstoß, Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, Zug-um-Zug, EG-FGV, Feststellung des Annahmeverzugs, Ungerechtfertigte Bereicherung, Besondere Verwerflichkeit, Fahrzeuge, Klageantrag

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