Aktenzeichen Au 4 K 20.2554

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RCNPPUV8HUNWJPZ74H

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VG Augsburg: Urteil vom 29.03.2023

Baurecht, Gebot der Rücksichtnahme, Pflichtigkeit der sich Immissionsbelastungen aussetzenden heranrückenden Wohnbebauung, Geruchsimmissionen, bestandsgeschützte Tierhaltungsmöglichkeiten, Ermittlung des Viehbesatzes anhand der im Stallgebäude zur Verfügung stehenden Fläche, Überschreitung der Immissionswerte, architektonische Selbsthilfe

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