Aktenzeichen VI ZR 249/11

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RCNPPN9TA2QNJTXJ7B

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.02.2012

Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Verkehrsunfall: quotenmäßige Haftung des Schädigers für die Sachverständigenkosten des Geschädigten

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