Aktenzeichen 8 S 4857/15

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPPN666UMHBNWD94

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 21.12.2015

Anscheinsbeweis, Fahrzeugkollision, rückwärtsfahrendes Fahrzeug, Betriebsgefahr, Haftungsquote

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