Markenbeschwerdeverfahren – "Farbe grün (Pantone 334) in den Konturen eines dreidimensional dargestellten Gegenstandes" [sonstige Markenform – Aufmachungsfarbmarke] – keine Unterscheidungskraft - keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt - keine Verkehrsdurchsetzung - kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
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