Aktenzeichen 19 ZB 22.2483

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RCNPP5S4K78JK7LPBY

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VGH München: Entscheidung vom 19.02.2024

Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der Flüchtlingseigenschaft, Zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, Inlandsbezogene Ausweisung, Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, Kein höheres Gewicht des Bleibeinteresses wegen Abschiebungsverbot, Bestandskräftige Abschiebungsandrohung

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