Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Gitter an Lüftungsanlagen" – abschließender Beschluss des DPMA gelangt nicht innerhalb von fünf Monaten, gerechnet von der Verkündung an, zu den amtlichen Akten - Verletzung der Begründungspflicht – wesentlicher Mangel des Verfahrens – Entscheidungsreife der Hauptsache - Beurteilung der gesamten Verfahrenslage durch das BPatG im Rahmen des gesetzlichen Ermessens
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