Aktenzeichen 4 StR 120/12

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ECLI:
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RCN:
RCNPNU94VNC96F3ZAW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.05.2012

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung

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