Aktenzeichen V ZR 204/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:160217BVZR204.16.0
RCN:
RCNPMVJHKGZVJDSPWD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.02.2017

Beschlussanfechtungsklage: Auslegung der Anfechtung der „Beschlüsse der Eigentümerversammlung“ als Vorratsanfechtung

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