Patentbeschwerdeverfahren – zum Rechtsschutzbedürfnis einer Beschwerde: Patentanmeldung gilt wegen Nichtzahlung der Anmeldegebühr schon zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde als zurückgenommen – Beschluss geht über gesetzliche Rücknahmefiktion hinaus – Rechtsschutzbedürfnis besteht
Öffnen