Aktenzeichen 10 W (pat) 23/08

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RCN:
RCNPMS76ZK8NDVJPNG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.03.2010

Patentbeschwerdeverfahren – zum Rechtsschutzbedürfnis einer Beschwerde: Patentanmeldung gilt wegen Nichtzahlung der Anmeldegebühr schon zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde als zurückgenommen – Beschluss geht über gesetzliche Rücknahmefiktion hinaus – Rechtsschutzbedürfnis besteht

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