Aktenzeichen II ZR 234/09

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPMF6L98YPTJS4RG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.09.2011

Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte Festsetzung einer untauglichen Sacheinlage; Sorgfaltsanforderung an nicht sachkundiges Vorstandsmitglied; erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei als Rechtsanwalt tätigem Aufsichtsratsmitglied

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