Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte Festsetzung einer untauglichen Sacheinlage; Sorgfaltsanforderung an nicht sachkundiges Vorstandsmitglied; erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei als Rechtsanwalt tätigem Aufsichtsratsmitglied
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