Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung - Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und Höhe des Ausgleichs
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