Aktenzeichen 12 Qs 66/23

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RCN:
RCNPM5BNV2H6MT7CJZ

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 22.09.2023

Sofortige Beschwerde, Bewährungswiderruf, Wiedereinsetzungsantrag, Strafaussetzung, Zustellungsadressat, Bewährungsbeschluß, Getrenntleben, Ersatzzustellung, Kostenentscheidung, Wiedereinsetzungsgesuch, Wohnsitzwechsel, Beschlüsse des Amtsgerichts, Bewährungsauflage, Einlegung der sofortigen Beschwerde, Ehemaliger Lebenspartner, Gesamtfreiheitsstrafe, Terminsladung, Widerrufsbeschlusses, Unwirksame Zustellung, Zulässiges Rechtsmittel

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