Aktenzeichen III B 28/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.08.2013

(Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung - Verkündung eines Urteils - Überschreiten der Frist des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO)

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