Aktenzeichen AN 17 E 20.50308

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RCNPLCHFJRNTZZYSU5

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VG Ansbach: Entscheidung vom 16.09.2020

Kostenentscheidung nach billigem Ermessen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Überstellungsmaßnahmen im Dublin-Verfahren nach beiderseitiger Erledigungserklärung

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