Aktenzeichen V ZR 231/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:130522UVZR231.20.0
RCN:
RCNPKYA8CRSW7S2E3G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.05.2022

Sachmängelhaftung: Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt"; Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten

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