Aktenzeichen 1 BvR 1890/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160527.1bvr189015
RCN:
RCNPKQGM7A36DM7MQF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.05.2016

Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren

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