Aktenzeichen VIII R 43/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2016:B.131216.VIIIR43.14.0
RCN:
RCNPKLDWGR7YBKE7BS

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.12.2016

Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung - Keine nebenberufliche Tätigkeit bei unmittelbarem Zusammenhang zur Haupttätigkeit

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