Aktenzeichen Vf. 46-VI-18

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPKKNGR72Q8Z7T4D

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VerfGH München: Entscheidung vom 07.11.2019

Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne Vorschaltbeschwerde

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