Aktenzeichen 32 O 26502/12

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LG München I: Urteil vom 08.05.2015

Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlungen aus Darlehensverträgen und Schuldverschreibungen; Vereinbarung der internationalen und örtlichen Zuständigkeit hinsichtlich Münchener Gerichte; Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis

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