Markenbeschwerdeverfahren – "Pur2Go/PUR 2" – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – zur Kennzeichnungskraft – keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile
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