Aktenzeichen AN 16 S 23.2085

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPH4H6L8F6JV6DBL

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VG Ansbach: Entscheidung vom 08.12.2023

Waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, ungeklärtes Abhandenkommen einer erlaubnispflichtigen Waffe, gemeinsame Aufbewahrung

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