Aktenzeichen 33 W (pat) 92/09

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RCN:
RCNPGSRJECF6JBBFSW

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 10.08.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "Wertgrund/Westgrund" – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund fehlender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – zur Kostenauferlegung

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