Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 35/11

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RCNPGCBJF4MCH5DS9W

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.04.2012

Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung eines volljährigen Kindes im Rahmen eines Unterhaltsmandats und eines Elternteils in einem Zugewinnausgleichsverfahren

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