Aktenzeichen 3 StR 308/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:190917B3STR308.17.0
RCN:
RCNPFU5BFFY598ZHH2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.09.2017

Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Strafmildernde Wirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Deliktsbegehung und Urteil

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