Aktenzeichen VI B 37/13

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RCNPF9KKEKQQ8XKZYR

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 30.07.2013

(Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des Klageverfahrens - Prüfung der Ermessensentscheidung durch den BFH - Keine Kostenentscheidung bei unselbständiger Zwischenentscheidung - Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG)

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