Aktenzeichen B 3 KR 14/10 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2011:210711UB3KR1410R0
RCN:
RCNPF4RWQNYE2V8SUM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 21.07.2011

Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag - Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflichten durch einen Hilfsmittellieferanten bei ausreichender Information über Eigenschaften und Verwendung der von ihm abzugebenden Hilfsmittel - Abgrenzung der Aufgaben von der Verantwortung der Ärzte und der Zuständigkeit ggf hinzuziehenden Pflegepersonals - Abgabe auch von Betrieben ohne Stomatherapeuten mit mindestens 20 Wochenstunden - Zulässigkeit des Setzens neuer Standards für die Fortführung eines bisher schon ausgeübten Berufs - Verfassungsmäßigkeit

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