Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag - Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflichten durch einen Hilfsmittellieferanten bei ausreichender Information über Eigenschaften und Verwendung der von ihm abzugebenden Hilfsmittel - Abgrenzung der Aufgaben von der Verantwortung der Ärzte und der Zuständigkeit ggf hinzuziehenden Pflegepersonals - Abgabe auch von Betrieben ohne Stomatherapeuten mit mindestens 20 Wochenstunden - Zulässigkeit des Setzens neuer Standards für die Fortführung eines bisher schon ausgeübten Berufs - Verfassungsmäßigkeit
Öffnen